Anerkennung als Kursleiter nach §20 SGB V – Kostenerstattung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie nach Abschluss einer der folgenden, von uns angebotenen Fortbildungen

  • Entspannungspädagogik (Progressive Muskelentspannung und Autogenes Training),
  • Progressive Muskelentspannung,
  • Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation für Kinder,

von den gesetzlichen Krankenkassen als Kursleiter für Präventionskurse im Bereich Entspannung anerkannt werden. Diese Voraussetzungen werden unten erläutert.

Für die Ausübung Ihrer Tätigkeit als Seminarleiter ganz allgemein ist diese Anerkennung jedoch nicht erforderlich.


Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen hat im “Leitfaden Prävention” die Vorgaben aus § 20 von SGB V umgesetzt.  Darin werden die Handlungsfelder und Kriterien für die Anerkennung von Präventionsmaßnahmen für den Bereich Stressbewältigung und Entspannung ausgeführt. Eine Anerkennung als Kursleiter für Präventionskurse ist Voraussetzung dafür, dass die Teilnehmer eines entsprechenden Kurses die Kursgebühren ganz oder teilweise von ihrer Krankenkasse ersetzt bekommen können.

Anerkennung als Kursleiter im Bereich Entspannung

Für diese Anerkennung als Kursleiter für Präventionsmaßnahmen im Bereich Entspannung wird im oben genannten Leitfaden nun gefordert, dass diese Kursleiter

a) eine anerkannte Ausbildung für Entspannungsverfahren absolviert haben mit einem Umfang von mindestens 32 Unterrichtseinheiten zu 45     Minuten (im Präsenzunterricht) und

b) eine der folgenden Qualifikationen besitzen:

  • Psychologen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor, Lehrer mit 1. u. 2. Staatsexamen)
  • Pädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor, Lehrer mit 1. u. 2. Staatsexamen)
  • Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Sozialwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Gesundheitswissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Ärzte

oder auch

  • Sportwissenschaftler (Abschlüsse Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor)
  • Sport- und Gymnastiklehrer
  • Physiotherapeuten/Krankengymnasten
  • Ergotherapeuten
  • Erzieher
  • Gesundheitspädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Heilpädagogen

Hier können Sie Ihre Anerkennung beantragen

Für die Anerkennung als Kursleiter wenden Sie sich nach Abschluss der Ausbildung an die Zentrale Leitstelle Prävention (für die meisten gesetzlichen Krankenkassen) und an eine Filiale der AOK (für die Anerkennung bei den meisten AOKs).


Unsere Teilnehmer wurden anerkannt

Teilnehmer unserer Fortbildungen (Entspannungspädagoge, Progressive Muskelentspannung, Autogenes Training, Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation für Kinder) wurden als Seminarleiter für Entspannungsverfahren nach §20 SGB V (Prävention) anerkannt.


Anerkennung von Kursen für Kinder

Damit Entspannungskurse für Kinder anerkannt werden können, ist unserer Erfahrung nach neben der Fortbildung in einem Entspannungsverfahren auch der Nachweis einer auf Kinder ausgerichteten Fortbildung erforderlich. Dies kann durch die Fortbildung in einem Entspannungsverfahren mit 32 Unterrichtseinheiten (UE) und den zusätzlichen Besuch unserer Fortbildung “Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation für Kinder erreicht werden. – Der alleinige Besuch unserer Fortbildung “Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation für Kinder” reicht dafür nicht.